Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitsbedingten Gründen über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, kann die Rückkehr an den Arbeitsplatz eine Herausforderung sein. Eine Wiedereingliederung ist in diesem Fall eine hilfreiche Unterstützung. Welchem Zweck sie dient und was es bei der Durchführung aus Arbeitgebersicht zu beachten gilt, erfährst du in diesem Beitrag.
Sina ist Projektmanagerin und verantwortlich für die Unternehmenskommunikation bei der Prämie Direkt GmbH. Als Spezialistin im Bereich Kundenbindung, Neukundengewinnung und Bestandskundenentwicklung verbessert sie Ihr Beziehungsmanagement maßgeblich.
Bei einer Wiedereingliederung handelt es sich um eine rehabilitativ-therapeutische Maßnahme, die auch als Hamburger Modell bekannt ist. Sie dient dazu, Arbeitnehmer nach längerer Krankheit schrittweise wieder an die Berufstätigkeit heranzuführen. Dies geschieht unter der Leitung des behandelnden Arztes und in Hinblick auf die individuelle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person.
Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ist nicht mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu verwechseln. Letzteres muss ein Arbeitgeber anbieten, sofern der Mitarbeiter in 12 Monaten mehr als sechs Wochen am Stück oder mit kurzen Unterbrechungen krankgeschrieben ist. Diese Pflicht ist in § 167 SGB IX gesetzlich verankert. Beim Hamburger Modell handelt es sich hingegen um eine freiwillige Maßnahme, die der Arbeitgeber ablehnen kann.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Hamburger Modell und dem BEM besteht in Bezug auf die Krankenversicherung. Die stufenweise Wiedereingliederung kommt nur für gesetzlich versicherte Personen infrage, während das BEM auch für privat versicherte Arbeitnehmer anwendbar ist. Aber: Die zwei Varianten sind kombinierbar. So ist es in der beruflichen Praxis üblich, das Hamburger Modell als eine von mehreren Maßnahmen in das BEM zu integrieren.
Die Rechtsgrundlage für die Wiedereingliederung nach Krankheit bildet § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht eine ähnliche Regelung in § 28 SGB IX. Aus dem Gesetzestext gehen die folgenden Voraussetzungen für die Anwendung der Maßnahme hervor:
Bei dem behandelnden Arzt kann es sich um den Hausarzt, einen Arzt im Reha-Zentrum oder den Betriebsarzt handeln.
Eine stufenweise Wiedereingliederung ist für Arbeitnehmer gedacht, die nach längerer Erkrankung ihre vorherige Tätigkeit allmählich wieder aufnehmen möchten. Der gesundheitsbedingte Ausfall kann hierbei auf eine körperliche oder psychische Krankheit zurückgehen.
Aus diesen Gründen ist eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll:
Es wird klar: Eine Wiedereingliederung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vorteilhaft. Durch die ärztliche Begleitung ist sichergestellt, dass der Mitarbeiter sich nicht übernimmt. Aus diesem Grund ist die Maßnahme entscheidend für die anhaltende Gesundheit und den zukünftigen Erfolg im Job.
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerem Ausfall ist mithilfe verschiedener Systeme möglich. Eine der meistgenutzten Methoden ist das Hamburger Modell. Hierbei umfasst der Arbeitstag anfangs nur wenige Stunden. Pro Woche steigern sich die Anzahl an zu leistenden Arbeitsstunden sowie der Arbeitsumfang – festgelegt durch den behandelnden Arzt.
Bei dem folgenden Stufenplan handelt es sich um ein Beispiel. So ist es möglich, die einzelnen Stufen länger oder kürzer zu gestalten.
1. bis 2. Woche
Arbeitszeit pro Tag: 4 Stunden
Aufgaben: Neue Tools kennenlernen, administrative Tätigkeiten ausüben, Austausch mit Kollegen pflegen, sich über den aktuellen Stand von Projekten informieren.
Zu vermeiden: Termindruck, anspruchsvolle Aufgaben, zu hohes Arbeitsaufkommen.
3. bis 5. Woche
Arbeitszeit pro Tag: 5 Stunden
Aufgaben: Meetings beiwohnen, Arbeitsergebnisse der Kollegen prüfen, selbst kleinere Aufgaben übernehmen.
Zu vermeiden: Termindruck, anspruchsvolle Aufgaben, zu hohes Arbeitsaufkommen.
6. bis 8. Woche
Arbeitszeit pro Tag: 6 Stunden
Aufgaben: Aktiv an Besprechungen teilnehmen, Aufgaben mit leicht erhöhten Anspruch erledigen, Kontakt zu Kunden und Geschäftspartnern wieder aufnehmen.
Zu vermeiden: Termindruck, zu hohes Arbeitsaufkommen.
Ab der 9. Woche
Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden
Aufgaben: Alle im individuellen Arbeitsvertrag geregelten Tätigkeiten, die die Arbeit in der jeweiligen Position mit sich bringt.
Zu vermeiden: Termindruck.
Während einer Wiedereingliederung ist der Arbeitgeber ein wichtiger Partner des Mitarbeiters, auch wenn der eigentliche Arbeitsvertrag in dieser Zeit ruht. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten anerkennen.
Für den Arbeitgeber: