SACHZUWENDUNGEN AN ARBEITNEHMER – EIN ÜBERBLICK
Definition: Was sind Sachzuwendungen?
Bei Sachzuwendungen handelt es sich um eine nicht monetäre Leistung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unabhängig vom Gehalt zukommen lässt. Hierbei darf es sich weder um Bargeld, noch um eine in Geld umtauschbare Zuwendung handeln. Typische Beispiele sind Geschenke, geldwerte Vorteile und Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen. Bis zu einer bestimmten Freigrenze sind diese Sonderleistungen des Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsfrei.
In der Praxis sind Sachzuwendungen ein beliebtes Mittel zur Steigerung der Mitarbeitermotivation. Gleichzeitig bieten sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber der Belegschaft zum Ausdruck zu bringen. In vielen Unternehmen haben sich diese gehaltsunabhängigen Leistungen zu einem wichtigen Element der Mitarbeiterbindung und -gewinnung entwickelt.
Der Höchstbetrag für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Höhe der Sachzuwendungen für die Belegschaft frei wählen. Ab einem bestimmten Betrag fallen für diese Leistungen jedoch Einkommenssteuer und Abgaben an die Sozialversicherung an. Dies ist mit einem höheren Aufwand verbunden. Zudem bleibt nach den Abzügen meist nicht mehr viel von der Sachzuwendung für die Mitarbeiter übrig. Daher ist es sinnvoll, die Freigrenzen zu kennen und zu berücksichtigen.
Arten von Sachzuwendungen
Aufmerksamkeiten:
Diese Art der Zuwendung ist für einen besonderen persönlichen Anlass im Leben des Arbeitnehmers gedacht. Geschenke zu Weihnachten oder Neujahr zählen folglich nicht zu den Aufmerksamkeiten. Stattdessen bezieht sich diese Sonderleistung zum Beispiel auf die Geburt eines Kindes, die Hochzeit oder eine Beförderung. Sachzuwendungen dieser Art unterliegen einer Freigrenze von 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Fallen eine Geburt und eine Beförderung auf denselben Monat, ist die Austeilung von zwei Aufmerksamkeiten erlaubt.
Wichtig: Geschenke zu persönlichen Anlässen können mit den gewöhnlichen Sachbezügen kombiniert werden, ohne dass Steuern oder Sozialversicherung anfallen.
Sachbezüge aller Art
In diese Kategorie fallen alle materiellen Zuwendungen des Arbeitgebers. Die Höchstgrenze liegt bei 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer inklusive Mehrwertsteuer. Zuzahlungen seitens des Mitarbeiters zur Einhaltung der Freigrenze sind erlaubt. Handelt es sich um einen Gutschein, darf dieser nicht in Bargeld umtauschbar sein. Neben einer einmaligen Zuwendung kann diese auch langfristig erfolgen. Beispiele sind ein Zuschuss zum Sportkurs oder zur Rückenschule.
Wichtig: Eine Übertragung des nicht genutzten Betrags in den nächsten Monat ist nicht zulässig. Im Gegenzug werden Streuwerbemittel – wie Kugelschreiber oder Schreibblöcke – unter einem Wert von 10 Euro nicht in die Höchstgrenze von 50 Euro einberechnet.
Geldwerter Vorteil