VERKAUFSFÖRDERUNG – BEISPIELE UND MAßNAHMEN FÜR MEHR UMSATZ

Definition: Was ist Verkaufsförderung?

Verkaufsförderung oder auch Sales Promotion wird die Gesamtheit aller einzelner Aktionen bezeichnet, welche zur Verbesserung der Verkaufsergebnisse führen soll. Die durchgeführten Aktionen sind meistens zeitlich befristet und können sowohl den Händler, die Konsumenten, als auch die Vertriebsorgane ansprechen.

Definition von Verkaufsförderung
Ziele der Verkaufsförderung

Ziele der Verkaufsförderung

Das klare Ziel der Verkaufsförderung ist die nachhaltige Steigerung der Umsätze. Als zweitrangiges Ziel gilt die Erhöhung des Bekanntheitsgrads oder die Generierung von Neukunden und Wiederkäufern.

Arten der Verkaufsförderung

Handels-Promotion

Handels-Promotion wird auch als Trade, Dealer oder Retailer Promotion bezeichnet und umfasst alle Aktionen der Verkaufsförderung, die sich direkt an den Handel richten. Mit diesen Aktionen möchten Hersteller erreichen, dass Ihre Produkte ins Sortiment aufgenommen werden oder bestimmte Artikel gezielt beworben werden. Werbematerialien, wie Prospekte, Flyer, Kataloge oder Produktpräsentationen am Point of Sale sind in diesem Bereich sehr beliebt.
Auch die anteilige Übernahme von Werbekosten ist eine Möglichkeit das Ziel der Umsatzsteigerung zu erreichen.

 

Konsumenten Promotion

Bei der Konsumenten Promotion welche auch unter Consumer Promotion bekannt ist, richten sich die Aktionen gezielt an den Endverbraucher. Die Aktionen können sowohl vom Händler, als auch direkt vom Hersteller durchgeführt werden.

Unter Preis-Promotions fallen alle Aktionen, die dem Endverbraucher einen Preisvorteil verschaffen. Hierzu zählen zum Beispiel: Sonderangebote, Coupons oder Sonderverpackungen. Die meisten Preis-Promotions fallen unter die Rubrik der kurzfristigen Maßnahmen.

Warenproben, Handzettel und Displays zählen zu den Nicht-Preis-Promotions. Auch langfristige Maßnahmen, wie Kundenmagazine, Events und Co. zählen zu den Nicht-Preis-Promotions.

Wir haben Ihnen einige Beispiele für Konsumenten Promotions zusammen getragen:

  • Sonderverpackung (50% mehr Inhalt, Plus 2 Flaschen gratis)
  • Sammelaktionen
  • Coupons für bestimmte Artikel
  • Sofortzugaben
  • kostenfreie Warenproben

Außendienst Promotion

Außendienst Promotion, auch bekannt als Staff Promotion oder Sales Force Promotion umfasst die Aktionen, welche ein Hersteller für seine Außendienstmitarbeiter durchführt.


Ziel dieser Aktionen ist es, die Motivation der Außendienstmitarbeiter zu steigern, sodass höhere Umsätze erzielt werden.
Neben Schulungen, Prospekten und Verkaufstrainings sind auch interne Wettbewerbe, Prämien oder Incentivierungen gern gesehene Maßnahmen bei der Außendienst Promotion.

Der Unterschied zwischen Werbung und Verkaufsförderung

Was ist der Unterschied zwischen Werbung und Verkaufsförderung?

Bei der klassischen Werbung steht oftmals eine Marke, ein Leistungsversprechen oder ein Produktmerkmal im Vordergrund. Die Marketingmaßnahmen der Werbung verfolgen in erster Linie das Ziel die Bekanntheit zu erhöhen, das Image zu verbessern und Aufmerksamkeit zu erregen.

Wohingegen die Verkaufsförderung als primäres Ziel die Steigerung des Absatzes hat.
Mit der sachlichen oder emotionalen Unterstützung von Aktionen versucht man Kaufanreize zu setzen, welche dafür sorgen, dass die Umsätze kontinuierlich steigen.

Sowohl die klassischen Werbemaßnahmen, als auch Aktionen zur Verkaufsförderung können zur Generierung von Neukunden führen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Neukunden.

Rechtliche Vorgaben zur Verkaufsförderung

Händler und Hersteller, welche Aktionen zur Verkaufsförderung planen sollten sich zuvor mit dem Transparenzgebot, welches im § 4 Nr. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im UWG festgehalten ist, beschäftigen.

Demzufolge müssen Aktionen wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke, eindeutig und klar vermitteln, welche Bedingung die Zielgruppe erfüllen muss, damit sie die Vorteile der Aktion nutzen kann.

Andernfalls haben Wettbewerber das Recht hiergegen vorzugehen. Sie haben einen Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch.