Präsente sind eine gute Möglichkeit, Dankbarkeit und Anerkennung gegenüber Geschäftspartnern und Kunden auszudrücken. Unter bestimmten Umständen kannst Du die Aufmerksamkeiten von der Steuer absetzen. Was genau Du in Bezug auf Geschenke an Kunden beachten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Sina ist Projektmanagerin und verantwortlich für die Unternehmenskommunikation bei der Prämie Direkt GmbH. Als Spezialistin im Bereich Kundenbindung, Neukundengewinnung und Bestandskundenentwicklung verbessert sie Ihr Beziehungsmanagement maßgeblich.
*Wir weisen darauf hin, dass PRÄMIE DIREKT keine steuerliche Beratung und keinerlei Haftung für Anwendbarkeit von steuerlichen Vergünstigungen übernimmt. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für weitere Informationen.
Möchtest Du die Geschenke steuerlich absetzen, darf deren Wert pro Jahr und Person höchstens 35 Euro betragen. Präsente dieser Art kannst Du als Betriebsausgaben geltend machen. Aber Achtung: Schon ab einem Cent mehr entfällt die steuerliche Absetzbarkeit für den gesamten Geschenkwert.
Einmalzahlungen an Mitarbeiter musst Du als Prämien versteuern. Doch wie ist die Situation bei Geschenken an Geschäftsfreunde? Ab einem Wert von 10 Euro muss der Beschenkte für das Präsent Steuern entrichten. Laut § 37b EStG kannst Du als Schenkender die Steuer mit einem pauschalen Satz von 30 % übernehmen. Hierüber musst Du den Empfänger informieren, da für ihn in diesem Fall die Pflicht zur Versteuerung des Geschenks entfällt.
Um Kundengeschenke von der Steuer absetzen zu können, darf ihr Wert bei maximal 35 Euro pro Jahr und Empfänger liegen. Erhält derselbe Kunde beispielsweise im Februar eine Weinflasche im Wert von 20 Euro und im September desselben Jahres ein Lederetui im Wert von 30 Euro, ist der Höchstbetrag überschritten. In diesem Fall erlischt die Abzugsfähigkeit. Zusätzlich gelten die grundlegenden Voraussetzungen. So muss das Geschenk betrieblich veranlas