Essenszuschuss vom Arbeitgeber: Steuerfreie Möglichkeiten und Vorteile 9

Essenszuschuss vom Arbeitgeber: Steuerfreie Möglichkeiten und Vorteile

Essenszuschuss vom Arbeitgeber: Steuerfreie Möglichkeiten und Vorteile

Sich an den arbeitstäglichen Verpflegungskosten der Mitarbeiter zu beteiligen, zeugt von Anerkennung und Wertschätzung. Kein Wunder, dass der Sachbezug nach wie vor zu den beliebtesten Benefits in Unternehmen gehört. Welche Regelungen für einen Essenszuschuss vom Arbeitgeber gelten und wie die freiwillige Leistung steuerfrei bleibt, liest Du hier.

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Inhaltsverzeichnis

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Dieser Artikel wurde geschrieben von Sina

Sina ist Projektmanagerin und verantwortlich für die Unternehmenskommunikation bei der Prämie Direkt GmbH. Als Spezialistin im Bereich Kundenbindung, Neukundengewinnung und Bestandskundenentwicklung verbessert sie Ihr Beziehungsmanagement maßgeblich.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Essenszuschuss können sich Arbeitgeber an den Verpflegungskosten ihrer Angestellten beteiligen.
  • Die Leistung wird über den Sachbezugswert „Verpflegung“ abgerechnet.
  • Der amtliche, steuer- und abgabenfreie Sachbezugswert beträgt 4,13 Euro pro Arbeitstag, Mitarbeiter und Mahlzeit (2024).
  • Arbeitgeber können einen freiwilligen Zuschuss von maximal 3,10 Euro zum amtlichen Sachbezugswert gewähren (2024).
  • Der Zuschuss bleibt steuerfrei, wenn der Eigenanteil des Arbeitnehmers an der Mahlzeit den amtlichen Sachbezugswert von 4,13 Euro übersteigt.
  • Beim Essenszuschuss vom Arbeitgeber handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
  • Richtig umgesetzt, stärkt das Benefit die Zufriedenheit, Loyalität und Bindung der Mitarbeiter.

Was ist ein Essenszuschuss?

Mit dem Essenszuschuss haben Angestellte die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten vergünstigt oder komplett kostenlos zu erhalten. Hierfür kann der Arbeitgeber den amtlichen Sachbezugswert „Verpflegung“ geltend machen. Im Jahr 2024 liegt dieser bei 4,13 Euro (Mittagessen und Abendessen) beziehungsweise 2,17 Euro (Frühstück) pro Mitarbeiter und Arbeitstag. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag mit bis zu 3,10 Euro pro Mahlzeit, Arbeitstag und Mitarbeiter aufstocken.

Der Essenszuschuss vom Arbeitgeber wird zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gewährt und gilt als geldwerter Vorteil. Eine Zahlung in bar erfolgt nicht. Stattdessen werden Essensmarken in Papierform oder als digitale Essensmarke an die Angestellten ausgeteilt. Diese können in der unternehmenseigenen Kantine oder außer Haus eingesetzt werden. Die Leistung ist einer der beliebtesten Benefits für Mitarbeiter, was an den attraktiven Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Essenszuschuss ist eine freiwillige Leistung, auf die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch haben. Dennoch findet sich der Benefit mittlerweile in fast jedem Unternehmen – aus gutem Grund.

Die Mitarbeiter finanziell bei ihrer Verpflegung zu unterstützen, ist auch über eine reguläre Erhöhung des Arbeitsentgelts möglich. Für den Mehrbetrag fallen jedoch Steuern und Sozialabgaben an. So bleibt von dem gut gemeinten Plus in den meisten Fällen (fast) nichts übrig. Der Essenszuschuss vom Arbeitgeber ist hingegen steuerfrei beziehungsweise steuerbegünstigt. So sparen Unternehmen teure Lohnnebenkosten und die Arbeitnehmer müssen kein zusätzliches Einkommen versteuern.

Wichtig: Die Leistung ist nur unter bestimmten Umständen von der Lohnsteuer und der Sozialversicherung befreit. Wann dies der Fall ist, erfährst Du im Verlauf dieses Beitrags.

Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten der Mahlzeiten für die Beschäftigten, ist dies ein Zeichen der Dankbarkeit und Wertschätzung. Im Gegensatz zu einer klassischen Gehaltserhöhung und einigen anderen Benefits nehmen die Angestellten die Leistung an jedem Arbeitstag wahr. Die Anerkennung des Unternehmens ist für sie allgegenwärtig. So trägt der Essenszuschuss vom Arbeitgeber zu einer hohen Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit bei.

Während die maximal steuerfreien Beträge beim Essenszuschuss fest geregelt sind, lässt die Leistung Raum zur Personalisierung. So kannst Du die Leistung beispielsweise als Aufhänger nehmen, um ein gemeinsames Team-Essen pro Woche oder Monat einzuführen. Auf diese Weise profitieren Du und die Mitarbeiter nicht nur finanziell von dem Sachbezug – auch der Zusammenhalt innerhalb der Belegschaft steigt.

Eine weitere Idee ist, das Angebot in der unternehmenseigenen Kantine gesünder zu gestalten. In Kombination mit einem Essenszuschuss regst du die Beschäftigten so dazu an, ihre Mahlzeit dort einzunehmen. Die Angestellten ernähren sich fortan bewusster, was sich positiv auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkt. Sachzuwendungen wie diese zahlen somit auf die übergeordneten Unternehmensziele ein, sofern Du sie richtig einsetzt.

Rechtliche Grundlagen des Essenszuschusses

Welchen Beitrag der freiwillige Verpflegungszuschuss zu einer starken Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation leistet, hat sich in der Praxis bereits gezeigt. Wenn Du von diesen Vorteilen profitieren möchtest, solltest Du Dich zunächst mit den geltenden Vorschriften vertr